Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise
Speicherung von Daten:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Name, Vorname; Anschrift, Geburtsdatum, Telefon-/Faxnummer, Mailadresse und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur intern verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Name, Vorname; Anschrift, Geburtsdatum, Telefon-/Faxnummer, Mailadresse und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur intern verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Weitergabe der Daten an den Verbände/Behörde:
Als Mitglied des Deutschen Turnerbundes, des Hessischen Turnverbandes, des Turngau Wetterau-Vogelsberg, des Landessportverbundes Hessen, des Sportkreises Wetterau und der Stadt Nidda ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an die aufgezählten Verbände/Behörde zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Alter, Geburtsdatum und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Sportveranstaltungen, Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband/Behörde.
Als Mitglied des Deutschen Turnerbundes, des Hessischen Turnverbandes, des Turngau Wetterau-Vogelsberg, des Landessportverbundes Hessen, des Sportkreises Wetterau und der Stadt Nidda ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an die aufgezählten Verbände/Behörde zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Alter, Geburtsdatum und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Sportveranstaltungen, Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband/Behörde.
Pressearbeit:
Der Verein informiert die Tagespresse über Ergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.
Der Verein informiert die Tagespresse über Ergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.
Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder und Übungsleiter:
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Veranstaltungen und deren Ergebnisse sowie Feiern am schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und Übungsleiter ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Veranstaltungen und deren Ergebnisse sowie Feiern am schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und Übungsleiter ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Austritt aus dem Verein:
Die Personenbezogenen Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Die Personenbezogenen Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.